Gemeindeversammlung 1. Juni 2026
30.04.2026
Ordentliche Gemeindeversammlung, Montag, 1. Juni 2026, 20.00 Uhr, Dorfsaal, Mehrzweckgebäude, Gurzelen
Traktanden
1. Nachkredite 2025, Kenntnisnahme
2. Jahresrechnung 2025, Genehmigung
3. Strassensanierung Steinhölzli, Genehmigung Objektkredit
4. Instandstellungsprojekt Müsche Hohle-Zil, Kenntnisnahme Kreditabrechnung
5. Verschiedenes
Auflagen
Die vollständigen Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 30. April 2026 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf. Einige Dokumente können auch via Homepage eingesehen werden.
Information
In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert. Die Gurzele-Poscht erscheint Anfang Mai.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat