Gemeindeversammlung
Oberste Instanz in der Gemeinde sind die Stimmberechtigten.
An der Gemeindeversammlung und den Urnenwahlen können die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zu Fragen der Gemeindepolitik äussern und die personelle und parteipolitische Zusammensetzung der Behörden bestimmen. Als höchstes politisches Organ der Gemeinde entscheidet die Gemeindeversammlung über die unübertragbaren Sachgeschäfte, wie den Erlass von Reglementen, das Gemeindebudget, die Genehmigung der Rechnung, die Festsetzung der Gemeindesteuern sowie über öffentliche Bauvorhaben und die damit verbundene Finanzierung.
Die Gemeindeversammlung findet ordentlicherweise zweimal im Jahr statt. Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidenten, die Gemeinderäte vertreten Sachgeschäfte ihres Ressorts.
Protokolle
Aus Datenschutzgründen ist es ohne gesetzliche Grundlage nicht erlaubt, die Protokolle der Gemeindeversammlung im Internet zu veröffentlichen. Da für die Gemeinde Gurzelen eine solche gesetzliche Grundlage fehlt, können die Gemeindeversammlungsprotokolle auf der Webseite nicht veröffentlicht werden.
Diese sind jedoch während den allgemeinen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.
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