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Gemeinde Gurzelen -

Gemeindeversammlung 24. November 2025

23.10.2025

Ordentliche Gemeindeversammlung, Montag, 24. November 2025, 20.00 Uhr, Dorfsaal, Mehrzweckgebäude, Gurzelen

 

Traktanden

1. Finanzplan 2025-2030, Kenntnisnahme

Finanzplan 2025-2030 (ohne Tabellen)

2. Budget 2026, Beratung und Genehmigung

Budget 2026 ohne Detailkonten und -sachgruppen

3. Weiterführung GEP-Massnahmen, Genehmigung Planungskredit

4. Sanierung 3 Badezimmer (inkl. 2 separate Toiletten) in den Mietwohnungen Dörfli 117, Kenntnisnahme Kreditabrechnung

5. Verschiedenes

 

Auflagen

Die vollständigen Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 23. Oktober 2025 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf. Einige Dokumente können auch via Homepage eingesehen werden.

 

Information

In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert. Die Gurzele-Poscht erscheint Anfang November.

 

Rechtsmittel

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Stimmrecht

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

 

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung und dem Apéro danach freundlich eingeladen. 

 

Der Gemeinderat

 

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