Inkrafttreten Verordnung über den Fonds für die Sportförderung an der Schule
04.09.2025
Der freiwillige Schulsport wird nicht mehr angeboten. Für das verbliebene Kapital auf diesem Konto haben die Schulkommission und der Gemeinderat die Verordnung über den Fonds für die Sportförderung an der Schule erstellt. Die Inkraftsetzung erfolgte per 1. Juli 2025 und wird hiermit in Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 öffentlich bekanntgemacht.
Die Verordnung über den Fonds für die Sportförderung an der Schule kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter ww.gurzelen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat