Teilrevision Benützungsordung per 1. Januar 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
16.10.2025 - Gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Teilevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen der Gemeinde Gurzelen per 1. Januar 2026 bekannt. Die Änderungen betreffen die neue Audioanlage und den Beamer im Dorfsaal sowie die Anpassung der Tarife für die Tagesmiete (Art. 22a und Anhang I).