Teilrevision Benützungsordnung per 1. Juni 2026 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
09.04.2026 - Gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglements vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums die Teilevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen der Gemeinde Gurzelen per 1. Juni 2026 bekannt. Die Änderungen betreffen die Bewilligungsinstanz (Art. 3). Um die internen Abläufe zu straffen, soll die Bewilligungskompetenz neu an die Gemeindeverwaltung delegiert werden. Bei Spezial- und Ausnahmefällen sowie als Oberaufsicht bleibt der Gemeinderat zuständig.




